Hygiene-Konzept angepasst –

 in Allgemein

Nachdem am 2. 9. 21 die 14. Infektionsschutzverordung veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist hat die SpVgg Röhrmoos ihr Hygienekonzept angepasst.

kurz zusammengefasst das wichtigste:

Es gelten die Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Stand 03.09.2021:

– Indoor
ohne Gruppenbegrenzung mit schriftlichem/digitalen negativem Testnachweis
– Outdoor
ohne Gruppenbegrenzung und ohne Testnachweis
– Ausgenommen vom Testnachweis sind:
– Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen
– Kinder bis zum 6. Geburtstag
– Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Der Nachweis kann über einen Schülerausweis oder ein Schülerticket nebst amtlichen Ausweispapier erfolgen. Dieser Nachweis gilt auch in den Ferien, es ist kein gesonderter Testnachweis möglich
– noch nicht eingeschulte Kinder
– hauptberuflich sowie ehrenamtlich Tätige bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
– Dokumentation der Teilnehmer inkl. Testnachweis
– Die Maskenpflicht Indoor gilt für Personen ab dem sechsten Geburtstag, eine medizinische Maske (OP-Maske) ist ausreichend
– Die Maske darf Indoor nur zur Sportausübung abgenommen werden
– Keine Personenbegrenzung für Trainingseinheiten in der Halle
– Bis zu 5.000 Zuschauer möglich, keine Begrenzung der Stehplätze
– Für Zuschauer gilt Indoor eine Maskenpflicht. Wird am Steh- oder Sitzplatz der Mindestabstand nicht eingehalten, gilt auch dort eine Maskenpflicht.
– Für Veranstaltungen ab 1.000 Personen gilt Inzidenzunabhängig die 3G-Regelung
– Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen ist ein Infektionsschutzkonzept auszuarbeiten und einzuhalten, welches unverlangt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorzulegen ist

Folgende Regelungen gelten für den Testnachweis:
– PCR Test, max. 48 Stunden gültig
– Antigen-Schnelltest (POC Test), max. 24 Stunden gültig
– Ein Selbsttest vor Ort ist durch den verantwortlichen Übungsleiter zu beaufsichtigen, wenn es im zeitlich und aus sonstigen Gründen möglich ist (z.B. Aufsichtspflicht für andere Teilnehmer)
– Selbsttest im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, max. 24 Stunden gültig

Das vollständige Hygiene-Konzept hängt in der Sporthalle aus.

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