Werden Sie Mitglied in der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos!

Informieren Sie sich über unser vielfältiges Sportangebot und suchen Sie sich eine oder mehrere Sparten aus.

Füllen Sie das Anmeldeformular (PDF) möglichst am Computer aus und informieren Sie sich über die Beiträge. Nach dem Ausfüllen am Computer speichern Sie bitte das Formular und drucken es zum Unterschreiben aus. Nehmen Sie bitte auch die „Weiteren Informationen rund um die Mitgliedschaft“ (s.u.) zur Kenntnis.

Senden Sie das komplett ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular im Original an unsere Geschäftsstelle oder kontaktieren Sie uns bei Fragen! Wir erledigen dann alles Weitere.

Wir freuen uns auf Sie!

Mit dem Formular können Sie sich als Mitglied bei der SpVgg anmelden. Die Angabe der Telefonnummern und der E-Mail-Adresse ist freiwillig, würde uns aber den Weg für eventuelle Rückfragen erleichtern. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist!

Melden Sie uns bitte alle Änderungen Ihrer Namens-, Adress- oder Bankkontodaten sowie den Eintritt, Austritt oder Wechsel innerhalb der Abteilungen (siehe Hinweise zum Beitrag).

Die Kündigung der Mitgliedschaft im Hauptverein und in den Sparten ist schriftlich (E-Mail reicht nicht) zu erklären und nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.e.J.) möglich.

Hinweise zum Formular

Bitte beachten! Wir löschen die Mitgliedschaft in Abteilungen in denen das Mitglied bisher gemeldet ist, wenn die Abteilung in dieser Meldung nicht mehr angekreuzt ist. Bitte also alle Abteilungen ankreuzen in denen das jeweilige Mitglied derzeit aktiv ist bzw. Mitglied sein möchte!  Für eine Familienmitgliedschaft benötigen wir zur Prüfung der günstigsten Mitgliedsbeiträge die aktuellen Angaben Ihrer Familienmitglieder!

Beitrag

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Er gilt für das jeweilige Kalenderjahr und setzt sich aus dem Grundbeitrag für den Hauptverein und dem Spartenbeitrag für die jeweilige Abteilung zusammen. Eine Anrechnung des Spartenbeitrages auf andere Abteilungen (z.B. bei einem Wechsel während des Jahres) ist nicht möglich.

Für passive Mitglieder und Rentner besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft nur im Hauptverein oder im Hauptverein und zusätzlich in einer Sparte. Bitte vermerken Sie Ihren Wunsch.

Der Beitrag für Ehepaare in den Sparten gilt nur, wenn auch beide Ehegatten in der gleichen Sparte Mitglied sind und dies aus der Anmeldung hervorgeht.

Die Beiträge werden für die von Ihnen angegebenen Abteilungen eingezogen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Änderungsmitteilung die bisherige Zugehörigkeit in einer nicht mehr genannten Abteilungen von uns automatisch gelöscht wird.

Der ermäßigte Beitrag ist gegen schriftlichen Nachweis bis 31.01. jeden Jahres möglich bei Schule, Ausbildung, Studium, freiw. soz. Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bis zum 25.ten Lebensjahr. Bei einem Eintritt während eines Jahres ist die Ermäßigung nur möglich, wenn der Nachweis mit der Anmeldung eingereicht wird. Erstattungen für nachträglich eingereichte Nachweise sind nicht möglich.

Der Beitrag für Jugendliche gilt ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 13. Lebensjahres.

Für den Hauptverein (nicht Sparten) ist bei einem Eintritt im ersten Halbjahr der volle Jahresbeitrag, bei einem Eintritt nach dem 1.Juli der Halbjahresbeitrag zu entrichten. Der Halbjahresbeitrag beträgt 50% des Jahresbeitrages für den Hauptverein.

Der Familienbeitrag für den Hauptverein (bei Sparten nicht möglich) gilt, sobald der Familienbeitrag für die Mitglieder eines Haushalts günstiger als die Summe der Einzelmitgliedschaften ist. Die Voraussetzungen hierfür müssen am 31.01. jeden Jahres vorliegen. Liegen die Voraussetzungen erst später vor, gilt der Familienbeitrag erst ab dem folgenden Kalenderjahr.

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