amtliche Anordnung wegen Corona-Virus —-Nutzung von Sportflächen und Räumen untersagt

 in Allgemein

Sportflächen, Sporthallen, Vereinsheime und Vereinsräume geschlossen

Veranstaltungsverbote, Nutzungsverbote, Betriebsuntersagungen

Liebe Mitglieder der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos,
liebe Nutzer der Sport- und sonstigen Anlagen

Am 17.März 2020 tritt eine Allgemeinverfügung des Bay. Ministeriums für Gesundheit und Pflege in Kraft, die unter anderem regelt, daß der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, untersagt ist. Beispielhaft sind aufgeführt Vereinsräume, Sporthallen, Sport- und Spielplatze. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.

Damit wird amtlich angeordnet, was die Vorstandschaft der SpVgg Röhrmoos bereits beschlossen hat.

Wir werden unsere Sportanlagen mit entsprechenden Hinweisschildern versehen.

Ich fordere alle Mitglieder der SpVgg Röhrmoos und alle Nutzer unserer Anlagen dieses Verbot der Behördern zu beachten und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten.

Röhrmoos, 16.3.2020

hier findet ihre die behördliche Allgemeinverfügung

2020 03 16 Allgemeinverfgung Sporthallen Sportflchen Vereinsheim Gesperrt

Günter Bakomenko
SpVgg Röhrmoos
1. Vorsitzender

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