Corona-Krankenhausampel auf Rot – geänderte Vorschriften

 in Allgemein

Die Corona-Krankenhausampel steht auf rot. Deshalb gelten ab 9.11.21 geänderte Vorschriften, die im folgenden Schaubild des Bay. Landessportverbandes zusammengefasst sind.

Zu beachten sind die Maßnahmen, die mit roter Farbe hinterlegt sind.

Schema BLSV

Schema Katastrophenschutz

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf

kurz zusammengefasst:
In Gebäuden ist statt einer med. Maske eine FFP 2 Maske zu tragen. Die Maske kann bei der direkten Sportausübung abgenommen werden.

Für Indoor-Sport gilt 2 G – geimpft oder genesen.
Es sind gültige Nachweise vorzuzeigen.
Die Nachweise werden durch den jeweiligen Übungsleiter/in kontrolliert.

Es steht Abteilungen/Mannschaften offen, Veranstaltungen in der Sporthalle nach G 2 abzuhalten. Hierzu ist die Genehmigung des Vorstands einzuholen und die Veranstaltung beim Landratsamt anzumelden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Trainer/Betreuer

Text Landratsamt Dachau

Seit dem 09.11.2021 ist die Krankenhaus-Ampel bayernweit auf Stufe Rot.

Damit gilt im Innenbereich breitflächig der 2G-Grundsatz (Geimpft, Genesen), dies betrifft:

öffentliche und private Veranstaltungen,
Sportstätten, Fitnessstudios,
die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten,
Innen- und Außenbereich beim Besuch in Krankhäuser,
Innen- und Außenbereich beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen
Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler:innen gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet (Nachweis z.B. durch Schülerausweis, Schülerfahrkarte, usw.). Ungeimpfte Schüler:innen ab 12 Jahre haben bis Ende 2021 eine Übergangsreglung. Sie gelten für sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen als geimpft

In der Gastronomie, Beherbergung (bei Ankunft und alle 72 Stunden) und körpernahe Dienstleistungen gilt 3G+ (geimpft, genesen, PCR getestet).

Sofern keine gesonderte Verordnung, gilt für alle 3G am Arbeitsplatz

2G (Geimpft und Genesen)
Betriebe (z. B. Gastronomie und Beherbergung) können die 2G-Regelung nutzen. Diese müssen angemeldet werden unter: www.landratsamt-dachau.de/2G-Anzeige

In diesen Fällen entfallen die Maskenpflicht, der Mindestabstand und die Personenobergrenze.

hilfreiche Links

Presseerklärung des Landkreises Dachau
https://www.landratsamt-dachau.de/aktuelles/pressemitteilungen/verschaerfte-corona-lage-im-landkreis-dachau-07112021/

https://www.landratsamt-dachau.de/gesundheit-veterinaerwesen-sicherheitsrecht/gesundheit/coronavirus/

Bay. Landessportverband

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