Einschränkungen beim Freizeitsport drohen

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Liebe Mitglieder der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos,

die Inzidenz im Landkreis Dachau steht heute, 16.8.21 bei 56,2 und ist damit bereits den 2. Tag über 50. Wenn dieser Wert drei Tage in Folge überschritten wird, dann treten ab dem übernächsten Tag der Feststellung wieder Einschränkungen für den Sport in Kraft, d.h. Beschränkungen bei der Teilnehmerzahl, Nachweispflichten usw.

Es ist ebenso zu erwarten, dass im Laufe der nächsten Woche eine neue Infektionsschutzverordnung erlassen wird. Diese soll nach Presseberichten beinhalten, dass schon ab einer Inzidenz von 35 der Indoor-Sport eingeschränkt wird.

Ausgenommen von den Einschränkungen sind vermutlich nachweislich Geimpfte und Genesene, sowie Kinder, vermutlich, weil sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Der neue Gesetzestext ist aber noch nicht veröffentlicht. Vermutlich wird man sich dem 3-G-Verfahren aus Österreich annähern. Am gesellschaftlichen Leben kann teilnehmen, wer geimpft, genesen oder getestet ist.

Sport ist auch für Nicht-Geimpfte, aber Getestete möglich. Die SpVgg Röhrmoos will aber nur PCR- oder POC-Antigen-Tests akzeptieren, bei denen ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann. Unsere Übungsleiter/Trainer sollen nicht in die Verantwortung genommen werden, vor dem Training einen Selbsttest bei Sportlern durchzuführen bzw. die korrekte Durchführung zu beaufsichtigen. Der Übungsleiter kann nicht Tests durchführen bzw. beaufsichtigen und gleichzeitig seiner Aufsichtspflicht über ihm anvertraute Kinder und Jugendliche nachkommen.

Diese 3-G-Regeln würden dann selbstverständlich auf für Trainer und Betreuer gelten.

Somit hat jedes Mitglied die Möglichkeit, das Sportangebot der SpVgg Röhrmoos zu nutzen, wenn er geimpft, genesen oder ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Test vorweisen kann.

Wir als SpVgg Röhrmoos stellen dem Impfzentrum Dachau -BRK Dachau – am Freitag, 20.08.21 in der Zeit von 15 -19 Uhr unsere Sporthalle als Impfstation zur Verfügung.

Laut BRK sind alle Impfstoffe vor Ort. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch Kinder ab 12 Jahren können nach einer Beratung der Eltern durch den Impfarzt geimpft werden.

Ziel dieser Maßnahmen ist, allen Mitgliedern ein großes Sportangebot ohne oder mit nur geringen Einschränkungen anbieten zu können.

Röhrmoos, 16.08.21

Günter Bakomenko
SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos
1. Vorsitzender

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