neue Corona-Regeln im Freizeitsport ab dem 2. September 2021

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Seit heute, 2.9.21, gilt die 14. Infektionsschutzverordnung.

Grundsätzlich gilt die 3 G Regel – Geimpft, Genesen und Getestet.

In Gebäuden gilt die Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)

Selbsttest sind unter Aufsicht des Trainers/Betreuers durch zu führen, sofern sich dieser dazu in der Lage sieht.

Über die Belegung der Sporträume entscheidet der verantwortliche Trainer/Betreuer aufgrund der Raumgröße, der Teilnehmerzahl, der Intensität des Sports und der Lüftungsmöglichkeiten.

Einen ersten Überblick könnt ihr euch über das „Corona-Schema“ des Bay. Landessportverbandes verschaffen.

2021 09 02 Blsv Schema

Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten des Landratsamts und des Bay. Landessportverbandes sowie auf den Seiten der Sportfachverbände

Aktuell wird das Hygiene-Konzept der SpVgg Röhrmoos überarbeitet.

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